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20 Februar 2018
NATIONALER UNTERNEHMENSPLAN 4.0
Maßnahmen für 2018:

  • Refinanzierung, in Höhe von 7,8 Milliarden Euro und Verlängerung der Fristen der Megaabschreibung mit einem Satz von 250% bis zum 31. Dezember 2019 (nach vorheriger Bestellung und Anzahlung bis zum 31. Dezember 2018) und der Fristen der Superabschreibung mit einem Satz von 130% zum 30. Juni 2019 (nach vorheriger Bestellung und Anzahlung bis zum 31. Dezember 2018); die Nuova Sabatini für 330 Millionen Euro;

  • Etat von 823 Millionen Euro für das Jahr 2018 des Garantiefonds , der den Zugriff der KMU auf etwa 20 Milliarden Euro zusätzlichen Kredit erlaubt;

  • Einrichtung des Fonds für das immaterielle Kapital mit Mitteln von 255 Millionen Euro, um Forschungsprojekte und Innovation zu finanzieren;

  • Maßnahmen für das Humankapital und Kompetenzen: Steuerguthaben zu 40% für die Unternehmen, die in die Schulung der Arbeiter über Technologien 4.0 mit geschätzten 250 Förderungsmillionen investieren; 95 Millionen Euro, um im Dreijahreszeitraum die derzeitige Anzahl an Schülern der technischen Fachhochschulen zu verdoppeln.


(Quelle: Ministerium für Wirtschaftsentwicklung - 15/02/2018)